NiSV & MDR · Leitfaden
NiSV kompakt: Fachkunde, Schulung und Fristen
Hier lesen Sie, welche Geräte die Verordnung erfasst und welche NiSV-frei sind, welche Fachkunde Sie brauchen und was seit dem 01.01.2026 als Nachweis gilt – mit einem Fachkunde-Check für Ihre Behandlung.
Stand 30.09.2026 · Übersicht mit Quellen, keine Rechtsberatung
Was ist die NiSV?
NiSV steht für die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen. Sie gilt seit dem 31.12.2020 für den Betrieb von Geräten, die nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen einsetzen – gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen (§ 1 Abs. 1). Rechtsgrundlage ist das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG).
Die Verordnung regelt 4 Bereiche:
- Fachkunde: Wer ein erfasstes Gerät anwendet, braucht eine nachgewiesene Fachkunde.
- Arztvorbehalt: Bestimmte Anwendungen dürfen nur Ärztinnen und Ärzte durchführen.
- Betrieb: Der Betreiber sorgt für Installation, Einweisung, Wartung, Aufklärung und Dokumentation.
- Anzeige: Der Betrieb ist der zuständigen Behörde vorab anzuzeigen.
Nicht unter die NiSV fallen Behandlungen zu medizinischen Zwecken, die private Anwendung zu Hause und Solarien, für die die UV-Schutz-Verordnung gilt. Stellt das Medizinprodukterecht gleiche oder weitergehende Anforderungen, geht es der NiSV vor (§ 1 Abs. 2). Wie beide Regelwerke zusammenspielen, erklärt unser Leitfaden MDR für Laser, IPL und Kosmetikgeräte.
Welche Geräte fallen unter die NiSV?
Die Verordnung spricht von Anlagen. Erfasst sind Geräte, die bestimmte Grenzen überschreiten können (§ 2 Abs. 1):
- Laser der Klassen 1C, 2M, 3R, 3B und 4
- Intensive Lichtquellen (IPL), die einen wesentlichen Effekt auf das Zielgewebe ausüben sollen
- Hochfrequenzgeräte über 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz, wenn sie die Werte der Anlage 1 überschreiten können
- Niederfrequenzgeräte von 1 Hertz bis 100 Kilohertz, etwa zur Nerven- und Muskelstimulation, ebenfalls oberhalb der Werte der Anlage 1
- Gleichstromgeräte mit mehr als 0,5 Milliampere Kontaktstrom und mehr als 8 Milliampere pro Quadratmeter Stromdichte im Körper
- Magnetfeldgeräte mit statischen Magnetfeldern von mehr als 400 Millitesla
- Ultraschallgeräte mit mehr als 50 Milliwatt pro Quadratzentimeter am Auge oder 100 am übrigen Körper, einem mechanischen Index über 0,4 oder einem thermischen Index über 0,7
Entscheidend sind nach Auskunft des Bundesumweltministeriums die technischen Eigenschaften, nicht die Bezeichnung des Herstellers. Die Angaben stehen meist in der Gebrauchsanweisung oder der technischen Dokumentation; fehlen sie, fragen Sie beim Hersteller nach. Wie Kombigeräte eingeordnet werden, steht im nächsten Abschnitt.
Die NiSV regelt nur den Betrieb: Für Herstellung, Import und Verkauf gelten Medizinprodukte- und Produktsicherheitsrecht. Ein Gerät ist deshalb weder „NiSV-zertifiziert“ noch „NiSV-konform“.
Welche Geräte sind NiSV-frei?
„NiSV-frei“ ist kein Begriff der Verordnung. Gemeint sind Geräte ohne NiSV-pflichtige Applikatoren, also Geräte, die keine Anlage nach § 2 sind: Für sie gelten weder Fachkunde noch Anzeige nach der NiSV. Dazu gehören Verfahren ohne nichtionisierende Strahlung wie die Kryolipolyse, die mit Kälte arbeitet, und Plasma-Pens, deren Wirkung auf der Hitze des Plasmas beruht. Nach unserer Einschätzung zählen auch Hydra-Dermabrasion, Vakuum und Endomassage ohne Zusatzmodule dazu.
Bei Kombigeräten entscheidet jeder Applikator. Hat ein Aquafacial-Gerät zusätzlich Applikatoren mit Hochfrequenz, Ultraschall oder Strom, die die Werte der NiSV überschreiten können, braucht die anwendende Person die Fachkunde für alle Anwendungen, die das Gerät ermöglicht. Das gilt nach Auskunft des Bundesumweltministeriums nur dann nicht, wenn die Zusatzfunktion dauerhaft so abgeschaltet ist, dass sie sich nicht auslösen lässt; wird sie wieder freigeschaltet, ist das Gerät vor der Inbetriebnahme anzuzeigen.
NiSV-frei heißt nicht regelfrei: Für die Kryolipolyse gilt etwa die MDR mit ihrem Anhang XVI. Lassen Sie sich vor dem Kauf schriftlich bestätigen, welche Applikatoren ein Gerät hat und welche Werte sie erreichen.
Wer braucht welche NiSV-Fachkunde?
Seit dem 31.12.2022 darf ein erfasstes Gerät nur anwenden, wer die erforderliche Fachkunde hat; der Betreiber muss das sicherstellen (§ 4 Abs. 1). Die Fachkunde richtet sich nach der Technik und setzt sich aus Modulen zusammen. Anlage 3 der NiSV legt 6 Fachkundegruppen fest und schreibt für jede einen Mindestumfang in Lerneinheiten (LE) zu je 45 Minuten vor:
| Technik | Module | Lerneinheiten | Auffrischen |
|---|---|---|---|
| Laser und IPL§ 5 NiSV · Laser/Intensive Lichtquellen | GKOS | 195 | 8 LE |
| Hochfrequenz§ 6 NiSV · EMF-Kosmetik | GKEK | 116 | 8 LE |
| Ultraschall§ 9 NiSV · Ultraschall | GKUS | 116 | 8 LE |
| Stimulation an Gesicht und Hals§ 7 Abs. 3 NiSV · EMF-Stimulation zu kosmetischen Zwecken | GKES | 101 | 8 LE |
| Muskelstimulation (EMS)§ 7 Abs. 1 NiSV · EMF-Muskelstimulation | ES dazu Übungsleiter- oder Trainer-C-Lizenz mit mindestens 120 LE | 23 | 6 LE |
| Stimulation zu anderen Zwecken§ 7 Abs. 2 NiSV · EMF-Stimulation | ES | 23 | 6 LE |
- GK
- Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde · 78 LE
- OS
- Optische Strahlung · 117 LE
- EK
- EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik · 38 LE
- US
- Ultraschall · 38 LE
- ES
- EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte) zur Stimulation · 23 LE
Das Grundlagenmodul GK entfällt, wenn Sie eine staatlich anerkannte Ausbildung zur Kosmetikerin oder zum Kosmetiker abgeschlossen haben, staatlich geprüfte Kosmetikerin oder staatlich geprüfter Kosmetiker sind, die Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe bestanden haben oder am 05.12.2021 mindestens 5 Jahre Berufspraxis im Kosmetikgewerbe hatten (Anlage 3 Teil A Abschnitt 3). Für Laser und IPL bleiben dann 117 Lerneinheiten, für Hochfrequenz oder Ultraschall je 38.
Ärztinnen und Ärzte erwerben die Fachkunde über ihre ärztliche Weiter- oder Fortbildung, für Ultraschall bereits mit der Approbation. Für die Nerven- und Muskelstimulation nach § 7 Abs. 1 und 2 genügt auch eine Ausbildung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz.
Wie erhalte ich das NiSV-Zertifikat?
Wer die Fachkunde per Schulung erworben hat, weist sie seit dem 01.01.2026 nur noch mit einem Zertifikat nach (§ 4a); es ist damit der Fachkundenachweis, den die Behörde mit der Anzeige verlangt. Das Zertifikat stellt nach einer bestandenen Prüfung eine Konformitätsbewertungsstelle aus, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert ist. Die Schulung muss bei einem Anbieter stattfinden, den eine solche Stelle anerkannt hat (§ 4b); die Stellen veröffentlichen Verzeichnisse der anerkannten Anbieter.
Das Dokument, das Sie am Ende einer Schulung erhalten, ist ein Schulungsnachweis – auch wenn es „Zertifikat“ heißt. Bis zum 31.12.2025 genügte es zusammen mit weiteren Unterlagen als Nachweis, seitdem nicht mehr (§ 13 Abs. 4).
NiSV-Schulung: in 4 Schritten zum Zertifikat
- Fachkundegruppe bestimmen – nach der Technik, die Sie anwenden.
- Schulung besuchen bei einem anerkannten Anbieter, zum Beispiel beim Schulungsträger BAGA.
- Prüfung ablegen bei der akkreditierten Stelle. BAGA ist von ZDH-ZERT anerkannt, einer von der DAkkS akkreditierten Stelle, die nach bestandener Prüfung das Zertifikat ausstellt.
- Zertifikat einreichen mit der Anzeige bei der zuständigen Behörde (§ 3 Abs. 3).
Wie lange gilt das Zertifikat?
Das Zertifikat gilt 5 Jahre ab Abschluss der Schulung. Für die Erneuerung besuchen Sie eine Aktualisierungsschulung und legen erneut eine Prüfung ab (§ 4a Abs. 1). Die Aktualisierung umfasst mindestens 2 Lerneinheiten für das Modul GK und 6 für jedes weitere Modul, für Laser und IPL also 8. Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums darf sie online stattfinden.
Was dürfen nur Ärztinnen und Ärzte?
Seit dem 31.12.2020 dürfen bestimmte Anwendungen nur approbierte Ärztinnen und Ärzte durchführen, bei Laser, IPL und Hochfrequenz mit entsprechender ärztlicher Weiter- oder Fortbildung. Eine bestimmte Facharztrichtung verlangt die Verordnung nicht. Der Vorbehalt gilt für die Anwendung, nicht für das Gerät.
| Technik | Vorbehalten sind | Norm |
|---|---|---|
| Laser und IPL | ablative Laseranwendungen; Anwendungen, die die Epidermis als Schutzbarriere verletzen; Behandlung von Gefäßveränderungen und pigmentierten Hautveränderungen; Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up; Anwendungen, deren Wirkung nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt ist, etwa die Fettgewebereduktion | § 5 Abs. 2 |
| Hochfrequenz | Anwendungen, die die Epidermis als Schutzbarriere verletzen; thermische Fettgewebereduktion; Behandlung von Gefäßveränderungen und pigmentierten Hautveränderungen | § 6 Abs. 2 |
| Ultraschall | Anwendungen, die die Epidermis als Schutzbarriere verletzen; gezielte thermische Gewebekoagulation; Fettgewebereduktion | § 9 Abs. 2 |
| Stimulation des zentralen Nervensystems | jede Anwendung, nur mit fachlichen Kenntnissen aus ärztlicher Weiter- oder Fortbildung | § 8 |
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Vorbehalt für die Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up mit Laser bestätigt (Beschluss vom 25.01.2022, 13 B 1465/21); mehr dazu steht im Beitrag Tattooentfernung mit Laser. Nicht vorbehalten ist die dauerhafte Haarentfernung mit Laser, IPL oder Hochfrequenz: Sie darf durchführen, wer die Fachkunde nachweist.
Ärztinnen und Ärzte dürfen einzelne Schritte an geeignetes Personal delegieren; die Verantwortung bleibt bei ihnen. Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums müssen sie die Anwendung überwachen und jederzeit sehr zeitnah hinzugezogen werden können, was in der Regel räumliche Nähe voraussetzt. Wann eine Delegation zulässig ist, regelt die NiSV nicht; zuständig für Fragen dazu sind die Ärztekammern.
Welche Behandlungen fallen unter die NiSV?
Die Übersicht ordnet verbreitete Behandlungen aus Kosmetik und Ästhetik ein. Wo keine ausdrückliche Aussage einer Behörde vorliegt, ist die Einordnung als Einschätzung gekennzeichnet.
| Behandlung | Norm | Fachkunde | Arztvorbehalt |
|---|---|---|---|
| Laser- oder IPL-Haarentfernung | § 5 | Laser und IPL, 195 LE | nein |
| Tattoo- oder PMU-Entfernung | § 5 Abs. 2 | Approbation | ja |
| Gefäß- oder Pigmentbehandlung | § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 | Approbation | ja |
| RF-Haarentfernung | § 6 | Hochfrequenz, 116 LE | nein |
| RF-Hautstraffung ohne Hautverletzungwenn das Gerät die Werte der Anlage 1 überschreiten kann | § 6 | Hochfrequenz, 116 LE | nein |
| RF-Microneedlingdie Nadeln durchdringen die Epidermis | § 6 | Hochfrequenz, 116 LE | ungeklärt |
| Ultraschall-Peeling, Sonophoresewenn das Gerät die Schwellen des § 2 überschreiten kann | § 9 | Ultraschall, 116 LE | nein |
| HIFU zur Hautstraffungsoweit sie der gezielten thermischen Gewebekoagulation dient | § 9 Abs. 2 | Approbation | ja |
| EMS zum Muskelaufbau oder zur Straffungauch zum Abnehmen oder für die Fitness | § 7 Abs. 1 | Muskelstimulation (EMS), 23 LE | nein |
| Stimulation an Gesicht und Halswenn das Gerät die Werte der Anlage 1 überschreiten kann | § 7 Abs. 3 | Stimulation an Gesicht und Hals, 101 LE | nein |
| Nerven- oder Magnetfeldstimulation zu anderen Zwecken | § 7 Abs. 2 | Stimulation zu anderen Zwecken, 23 LE | nein |
| Iontophorese, MesoporationPflichten des Betreibers nach § 3 gelten | § 2 Abs. 1 Nr. 6 | keine besondere | nein |
| Fettreduktion mit Laser, RF oder Ultraschall | § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2, § 9 Abs. 2 | Approbation | ja |
| KryolipolyseWirkprinzip Kälte | nicht erfasst | keine | entfällt |
| Hydra-Dermabrasion, Vakuum, EndomassageKombigeräte je Applikator prüfen | nicht erfasst (Einschätzung) | keine | entfällt |
| Microneedling ohne Energiequelle | nicht erfasst (Einschätzung) | keine | entfällt |
| Plasma-Penthermische Wirkung des Plasmas | nicht erfasst | keine | entfällt |
Mit Auffrischung, Hinweisen und Beleg je Behandlung finden Sie die Einordnung auch im Fachkunde-Check am Ende dieser Seite.
Welche Pflichten habe ich als Betreiber?
Neben der Fachkunde verlangt die NiSV vom Betreiber eines Geräts:
- Anzeige: spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde, mit Name oder Firma, Anschrift der Betriebsstätte, Angaben zum Gerät und dem Fachkundenachweis aller anwendenden Personen (§ 3 Abs. 3). In Nordrhein-Westfalen ist seit dem 01.07.2025 das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA NRW) zuständig.
- Sicherer Betrieb: Installation nach Herstellerangaben, Einweisung der anwendenden Personen, Prüfung von Eignung und Funktion vor jeder Anwendung sowie Inspektion und Wartung durch Personal mit gerätetechnischen Kenntnissen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 5).
- Beratung und Aufklärung vor der Anwendung: über Wirkungen, Risiken und Nebenwirkungen, Alternativen, den individuellen Behandlungsplan und eine mögliche fachärztliche Abklärung (§ 3 Abs. 1 Nr. 6).
- Schutz der behandelten Person vor Nebenwirkungen und Dritter vor schädlichen Wirkungen der Strahlung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 und 8).
- Dokumentation: Installation, Einweisung, Wartungen, Instandhaltungen und Störungen bis 3 Jahre nach der letzten Nutzung des Geräts; Beratungsprotokoll und Einverständniserklärung 10 Jahre, danach löschen (§ 3 Abs. 2).
Inspektion und Wartung nach den Vorgaben des Herstellers übernimmt auf Wunsch unser Technikservice.
Die Hygiene regelt nicht die NiSV, sondern die Hygieneverordnung des jeweiligen Landes; in 8 Ländern schreibt sie einen Hygieneplan vor. Was hineingehört, steht im Beitrag Hygieneplan im Kosmetikstudio.
Für Laser der Klassen 3R, 3B und 4 kommt das Arbeitsschutzrecht hinzu: Arbeitgeber bestellen vor dem Betrieb einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten, sofern sie nicht selbst sachkundig sind (§ 5 Abs. 2 OStrV). Ein Laserschutzkurs ersetzt die NiSV-Fachkunde nicht. Mehr dazu steht im Leitfaden Laserschutzbeauftragter.
Die Pflichten gelten auch bei Vorführungen. Verkauf, Vermietung und Werbung fallen für sich genommen nicht unter die NiSV; wird dabei aber am Menschen angewendet, etwa bei einer Einweisung oder Vorführung, ist die NiSV nach Auskunft des Bundesumweltministeriums in aller Regel anwendbar – mit Fachkunde, Betreiberpflichten und rechtzeitiger Anzeige.
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, etwa eine Anwendung ohne Fachkunde, eine fehlende oder verspätete Anzeige, eine fehlende Dokumentation oder eine vorbehaltene Anwendung ohne Approbation (§ 12 NiSV). Sie können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden (§ 8 Abs. 2 NiSG).
Ab wann gilt die NiSV, und welche Fristen laufen?
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 31.12.2020 | Die NiSV tritt in Kraft; Arztvorbehalt und Anzeigepflicht gelten. |
| 31.03.2021 | Frist für die Anzeige von Geräten, die schon am 31.12.2020 betrieben wurden (§ 13 Abs. 1). |
| 05.12.2021 | Stichtag der Berufspraxis: Wer an diesem Tag mindestens 5 Jahre im Kosmetikgewerbe tätig war, braucht das Modul GK nicht. |
| 31.12.2022 | Die Fachkunde ist für alle Anwendungen nach der NiSV Pflicht. |
| 12.06.2023 | Änderungsverordnung: Nachweis per Zertifikat (§ 4a) und Anerkennung der Schulungsanbieter (§ 4b); vollständig in Kraft seit 01.01.2024. |
| 01.07.2025 | Nordrhein-Westfalen: Anzeigen und Fachkundenachweise gehen an das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA NRW). |
| 31.12.2025 | Die Übergangsregeln des § 13 Abs. 2 bis 4 enden; Schulungsnachweise genügen nicht mehr. |
| 01.01.2026 | Eine per Schulung erworbene Fachkunde lässt sich nur noch per Zertifikat nachweisen. |
| Ende 2026 | Aktualisierung des Moduls GK fällig, wenn Ausbildung, Meisterprüfung oder Berufspraxis vor dem 05.12.2021 lagen. |
Die NiSV wurde zuletzt am 12.06.2023 geändert; eine spätere Änderung gab es bis zum Stand dieser Übersicht nicht.

Häufige Fragen
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01 Was bedeutet NiSV?
NiSV steht für die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen. Sie gilt seit dem 31.12.2020 für den gewerblichen Einsatz von Laser, IPL, Hochfrequenz-, Ultraschall- und Stimulationsgeräten zu kosmetischen und anderen nichtmedizinischen Zwecken.
-
02 Wer muss eine NiSV-Schulung absolvieren?
Eine NiSV-Schulung braucht seit dem 31.12.2022 jede Person, die ein Gerät nach der NiSV gewerblich am Menschen anwendet, ob selbstständig oder angestellt. Ärztinnen und Ärzte erwerben die Fachkunde stattdessen über ihre ärztliche Weiter- oder Fortbildung; für die Nerven- und Muskelstimulation genügt auch eine Ausbildung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz.
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03 Wie lange dauert die NiSV-Schulung?
Die NiSV-Schulung umfasst für Laser und IPL mindestens 195 Lerneinheiten zu je 45 Minuten, für Hochfrequenz oder Ultraschall je 116, für Stimulation an Gesicht und Hals 101 und für EMS 23. Mit einer Ausbildung zur Kosmetikerin oder zum Kosmetiker, der Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe oder 5 Jahren Berufspraxis am 05.12.2021 entfällt das Grundlagenmodul mit 78 Lerneinheiten.
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04 Was kostet eine NiSV-Schulung?
Die NiSV legt keine Preise fest; die Schulung kostet je nach Anbieter und Fachkundegruppe unterschiedlich viel. Hinzu kommt die Prüfung bei der Zertifizierungsstelle: Bei ZDH-ZERT kostet sie je Modul zwischen 160 und 248 € zuzüglich Mehrwertsteuer, für Laser und IPL mit beiden Modulen 458 € (Stand 30.09.2026). Entfällt das Modul GK, sinken Umfang und Prüfungsgebühr.
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05 Kann ich die NiSV-Schulung online absolvieren?
Die Aktualisierungsschulung darf nach Auskunft des Bundesumweltministeriums online stattfinden. Für die Erstschulung schreibt Anlage 3 in jedem Modul Übungen vor, in den Modulen zu Laser und IPL, Hochfrequenz, Stimulation und Ultraschall außerdem Anwendungen unter ärztlicher Aufsicht.
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06 Was ist das NiSV-Zertifikat?
Das NiSV-Zertifikat ist der Nachweis der Fachkunde nach § 4a NiSV. Eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle stellt es nach bestandener Prüfung aus; es gilt 5 Jahre. Seit dem 01.01.2026 ist es der einzige Nachweis für eine Fachkunde aus einer Schulung – der Schulungsnachweis des Anbieters genügt nicht mehr.
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07 Wie oft muss ich die Fachkunde auffrischen?
Die Fachkunde ist mindestens alle 5 Jahre aufzufrischen. Das Zertifikat gilt 5 Jahre ab Abschluss der Schulung; für die Erneuerung brauchen Sie eine Aktualisierungsschulung, meist mit 8 Lerneinheiten, und eine erneute Prüfung. Wer das Modul GK wegen Ausbildung, Meisterprüfung oder Berufspraxis vor dem 05.12.2021 nicht besuchen musste, frischt es Ende 2026 auf.
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08 Brauchen Ärztinnen und Ärzte eine NiSV-Schulung?
Ärztinnen und Ärzte benötigen keine Schulung nach Anlage 3. Sie erwerben die Fachkunde für Laser, IPL, Hochfrequenz und Stimulation durch entsprechende ärztliche Weiter- oder Fortbildung, für Ultraschall bereits mit der Approbation (§§ 5 bis 9 NiSV). Die Zertifikatspflicht nach § 4a gilt nur für eine Fachkunde aus einer Schulung.
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09 Was dürfen Kosmetikerinnen und Kosmetiker nicht?
Kosmetikerinnen und Kosmetikern ist nach der NiSV alles untersagt, was Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist: die Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up, die Behandlung von Gefäß- und Pigmentveränderungen, ablative Laseranwendungen, die Fettreduktion mit Laser, Hochfrequenz oder Ultraschall, die gezielte thermische Gewebekoagulation mit Ultraschall und alle Anwendungen, die die Epidermis als Schutzbarriere verletzen.
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10 Dürfen Kosmetikerinnen und Kosmetiker mit Laser oder IPL Haare entfernen?
Ja, Kosmetikerinnen und Kosmetiker dürfen mit Laser oder IPL Haare entfernen, wenn sie die Fachkunde für Laser und IPL haben. Die dauerhafte Haarentfernung mit Laser, IPL oder Hochfrequenz steht nach Auskunft des Bundesumweltministeriums nicht unter Arztvorbehalt.
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11 Ist ein Aquafacial-Gerät NiSV-frei?
Ein Aquafacial-Gerät ist nur dann NiSV-frei, wenn keiner seiner Applikatoren eine Anlage nach § 2 NiSV ist. Hat es Applikatoren mit Hochfrequenz, Ultraschall oder Strom, die die Werte der NiSV überschreiten können, braucht die anwendende Person die Fachkunde für alle Anwendungen, die das Gerät ermöglicht. Ausnahme nach Auskunft des Bundesumweltministeriums: Die Zusatzfunktion ist dauerhaft so abgeschaltet, dass sie sich nicht auslösen lässt.
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12 Ersetzt ein Laserschutzkurs die NiSV-Fachkunde?
Nein, ein Laserschutzkurs ersetzt die NiSV-Fachkunde nicht. Der Kurs behandelt nur den Arbeitsschutz nach der OStrV, zu dem der Laserschutzbeauftragte gehört. Für Laser der Klassen 3R, 3B und 4 verlangt das Arbeitsschutzrecht den Laserschutzbeauftragten zusätzlich zur Fachkunde.
Laserschutzbeauftragter -
13 Wo zeige ich den Betrieb an?
Den Betrieb eines NiSV-Geräts zeigen Sie spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme bei der Behörde Ihres Bundeslandes an, die für die NiSV zuständig ist. In Nordrhein-Westfalen ist das seit dem 01.07.2025 das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA NRW). Eine Übersicht aller Länder führt das Bundesumweltministerium.
-
14 Welche Folgen hat eine Anwendung ohne Fachkunde?
Eine Anwendung ohne Fachkunde ist eine Ordnungswidrigkeit, ebenso eine fehlende Anzeige, eine fehlende Dokumentation oder eine vorbehaltene Anwendung ohne Approbation. Das Bußgeld beträgt bis zu 50.000 € (§ 8 Abs. 2 NiSG in Verbindung mit § 12 NiSV).
Quellen
- Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) – §§ 1 bis 13 und Anlage 3; zuletzt geändert am 12.06.2023
- Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG), § 8 – Bußgeld
- Bundesumweltministerium: FAQ Strahlenschutz bei kosmetischen und nichtmedizinischen Anwendungen – Fragen A.03 bis D.05
- Bundesumweltministerium: Vollzug der NiSV – Zuständigkeit der Bundesländer
- Bezirksregierung Köln: Anzeigepflicht nichtionisierender Strahlen – seit 01.07.2025 ist das LfGA NRW zuständig
- Bundesamt für Strahlenschutz: NiSV
- ZDH-ZERT: Übersicht anerkannter NiSV-Schulungsträger – Stand 22.04.2026
- ZDH-ZERT: Leistungen NiSV
- OVG NRW, Beschluss vom 25.01.2022, 13 B 1465/21 – Arztvorbehalt für die Laser-Entfernung von Tätowierungen
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), § 5 – Laserschutzbeauftragter
Stand 30.09.2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext.
Fachkunde-Check
Was gilt für meine Behandlung?
Wählen Sie die Behandlung, die Sie anbieten oder anbieten möchten. Das Ergebnis zeigt, welche Regel der NiSV greift, welche Fachkunde Sie brauchen und ob die Behandlung Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist.
Die Einordnung beruht auf dem Wortlaut der NiSV und der FAQ des Bundesumweltministeriums und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Ob ein Gerät unter die NiSV fällt, entscheiden seine technischen Kennwerte; verbindlich klärt das die für Sie zuständige Behörde.
Ihre Behandlung
Laser- oder IPL-Haarentfernung
- Regel
- § 5 NiSV
- Fachkunde
- Laser und IPL · 195 Lerneinheiten (GK + OS)
- Arztvorbehalt
- nein
- Auffrischen
- mindestens alle 5 Jahre, 8 Lerneinheiten
Beleg: § 5 NiSV; FAQ des Bundesumweltministeriums, C.01








